Satzung
§ 2 - Aufgabe und Zweck
1. Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendpflege, der Wissenschaft und Forschung sowie des Sports.
Der Verein fördert die Selbstbestimmung und Autonomie von Menschen mit Behinderung, um deren Integration und individuelle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu unterstützen. Soziale Teilhabe, Bewegung und Sport bilden dabei den Mittelpunkt der interdisziplinären Theorie-Praxis-Forschung.
2. Die Förderung der Teilhabe des genannten Personenkreises wird durch die Institutsfelder (a) Forschung, (b) Beratung und (c) Aus- und Weiterbildung angestrebt.
(a) In der Forschung besteht für den Verein die Aufgabe, den vorgenannten Zweck durch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu unterstützen und die Erkenntnisse in die alltägliche Arbeit mit Menschen mit Behinderung zu transferieren. Insbesondere werden Fragestellungen untersucht zur Gesundheitsförderung, Mobilitätsförderung, Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderung.
(b) Der Verein setzt sich weiterhin das Ziel, Menschen und Sportler mit einer Behinderung zu beraten. Dabei gilt es neben einer sportlichen Beratung auch teilhabebezogene Themen zu vermitteln.
(c) Der Verein stellt sich darüber hinaus die Aufgabe, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Menschen mit und ohne Behinderung anzubieten. Diese Maßnahmen verfolgen im Sinne des Vereinszwecks insbesondere das Ziel, Netzwerkstrukturen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung zu optimieren.
3. Der Verein pflegt eine enge Kooperation in wissenschaftlichen Fragestellungen mit der Gold-Kraemer-Stiftung in Frechen.