Die LVR-Schulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KME) sind gebundene Ganztagsschulen. An diesen Schulen werden auf Grund der fehlenden gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung keine regelhaften Ferienangebote umgesetzt. Familien mit Kindern, die eine solche Förderschule besuchen, haben jedoch den gleichen Bedarf an Ferienbetreuung, wie Familien mit gleichaltrigen Regelschulkindern, die in den Ferien in der OGS oder in anderen Angeboten betreut werden (siehe: https://www.fi-bs.de/inklusive-ferienangebote-im-umfeld-von-lvr-forderschulen-2021-2022/). Um der dadurch entstehenden Notlage für die Eltern und Kinder entgegenzuwirken, hat die LVR-Donatus-Schule mit der benachbarten Jugendeinrichtung Zahnrad eine einwöchige Ferienfreizeit in den Sommerferien 2024 durchgeführt. Das FIBS hat im Nachgang qualitative Interviews mit den Einrichtungsleitungen durchgeführt, sowie eine kurze Umfrage der Eltern, deren Kinder an der Ferienfreizeit teilgenommen haben.
Die Befragungen verdeutlichen erneut, dass durchschnittlich zwei bis drei Wochen Betreuung in den Sommerferien sowie je eine Woche in den Herbst- und Osterferien notwendig sind, um den Bedarf der Familien zu decken. Die bisher vom Land zur Verfügung gestellten 8500€ je Jahr und Schule reichen dafür bei weitem nicht aus. Je Woche muss für eine gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit und ohne Assistenzbedarf bei einer Teilnehmendenzahl von ca. 20 mit 12000€ bis 13000€ kalkuliert werden. Die Organisation und Durchführung von Ferienangeboten kann dabei nicht alleinige Aufgabe der Schulen sein, sondern muss durch verlässliche Träger der Eingliederungshilfe mit entsprechend qualifiziertem Personal abgesichert werden. Sowohl die Finanzierung als auch die Träger müssen bereits zu Beginn des Schuljahres feststehen, um frühzeitig ein Angebot entwerfen zu können und den Eltern Planungssicherheit zu bieten. Die Betreuung an der Schule wurde von den Eltern auch deshalb sehr positiv bewertet, da Einrichtung, Betreuungspersonen und Mitschüler:innen bekannt waren. Kooperationsangebote mit Jugendeinrichtungen sollten angestrebt werden, um Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe an Freizeit zu ermöglichen. Sie können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt kein Regelangebot der Förderschulen ersetzen, da die Plätze begrenzt sind und die Eltern sich jedes Jahr aufs Neue um eine Betreuungsmöglichkeit bemühen müssten. Erst ein Regelangebot an bzw. mit den Förderschulen würde für Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und die wichtige Förderung von Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch in einem Teil der Schulferien gewährleisten. Ein solches Regelangebot würden zudem dem Ganztagsfördergesetz entsprechen, das ab 2026 in Kraft treten soll.