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DASpo – durch Assistenz zu mehr Sport

Assistenzleistungen für Teilhabe am Sport
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) schreibt erstmals fest, dass Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten zu den Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen dazugehören. Das bedeutet, dass betroffene Menschen einen Anspruch auf Assistenzleistungen haben, wenn sie sich zur Teilnahme an Freizeit- und Sportaktivitäten zum Beispiel in einem Sportverein entscheiden. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Bedarf in der Teilhabeplanung festgeschrieben ist und anschließend auch bewilligt wird.

Das Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) hat in den zurückliegenden drei Jahren das Thema Assistenz zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bewegung und Sport in der Freizeit in NRW untersucht. Dazu legte es ein Forschungsprojekt unter dem Titel „DASpo – Durch Assistenz zu mehr Sport?!“ auf, welches von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gefördert wurde. Neben einer jetzt veröffentlichten wissenschaftlichen Publikation hat das FIBS auch eine Handlungsempfehlung herausgebracht, die den unterschiedlichen Zielgruppen mehr Orientierung und Anregungen gibt, wie Assistenzen besser genutzt werden können. „Zentraler Ansatz ist eine bessere Vernetzung und der regelmäßige Austausch zwischen den Leistungsträgern der Eingliederungshilfe, den Akteuren und Organisationen im Sport, den unterschiedlichen Beratungsstellen und Selbsthilfeorganisationen mit den sportinteressierten Mensch mit Behinderungen“, so Dr. Vera Tillmann, die wissenschaftliche Leiterin des FIBS.

Die Handlungsempfehlungen können Sie hier einsehen. 

Ein erster Schritt ist der Dialog der Sportvereine mit interessierten Personen. Hier können die individuellen Wünsche mit den Möglichkeiten im Verein besprochen und weitergedacht werden. Die Sportvereine ihrerseits brauchen Unterstützung bei der Entwicklung neuer inklusiver Angebote. Ein wesentliches Augenmerk liegt auf der Assistenz selber: zum einen geht es um die Begleitung von Menschen mit Behinderungen bei der Wegstecke zum Sportverein. Zum anderen muss die Assistenz ggf. auch Hilfestellung bei der eigentlichen Ausübung der gewünschten Sportart leisten.

Eine wichtige Schnittstelle bilden die Beratungsstellen. Über sie können sich Sportanbieter mit Interessenten besser vernetzen. Hier bieten zum Beispiel die seit 2018 in Deutschland eingerichteten ergänzenden unabhängigen Teilhabe-Beratungsstellen eine große Chance, Sportangebote und Menschen mit Behinderungen noch besser zusammen zu bringen.
(Artikel aus der WIR; 14-2018)

Pressestimmen zum Projekt finden Sie hier.
Informationen zur Fachtagung „DASpo“ – Durch Assistenz zu mehr Sport finden Sie hier.

Publikation:
Tillmann, V.; Heitzer, J.; Sauerland, K. & Anneken, V. (Hrsg.)(2018). Köln: Strauß. ISBN 978-3-86884-183-1

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