Das im Januar 2017 in Kraft getretene neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) verfolgt das Ziel, die Selbstbestimmung und Partizipation von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft zu stärken. Die Rolle von Sport und Freizeit erhält durch das BTHG eine wachsende Bedeutung. Damit Menschen mit Behinderung ihre Interessen, die eigenen Fähigkeiten und Neigungen nach ihren eigenen Vorstellungen verwirklichen können, brauchen sie in der Praxis verbesserte Schnittstellen zu Sport- und Freizeitanbietern. In dem Forschungsprojekt „DASpo“ – Durch Assistenz zu mehr Sport!? analysiert das Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) durch eine NRW-weite Studie, wie sich die aktuelle Situation rund um „Assistenzmodelle“ darstellt, welche Strukturen gut funktionieren und welche Grenzen und Barrieren weiterhin überwunden werden müssen. Dabei werden die aktuellen rechtlichen Grundlagen miteinbezogen. Die Bundesregierung hat mit dem BTHG die Bedeutung u.a. von Sport und Freizeit gestärkt, sodass betroffene Menschen mit Hilfe einer Assistenz einen praktikableren Zugang zu den Sport- und Freizeitangeboten in ihrem sozialen Umfeld erhalten sollen.


Zu diesem Zweck sind in den letzten Monaten u.a. Sportfachverbände, Interessensvertreter der Eingliederungshilfe sowie sechs Modellregionen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer Befragung aufgerufen worden, ihre Erfahrungen zu schildern. Das Institut wollte dabei wissen:

Welche Assistenzmodelle lassen sich prinzipiell für den Bereich Freizeit/Sport nutzen?
In welchem Ausmaß werden Assistenzen bereits genutzt?
Wie sollten praxistaugliche, effiziente und nachhaltige Assistenzmodelle zukünftig aussehen?

In den Modellregionen Emmerich, Gelsenkirchen, Harsewinkel, Kreuztal, Stolberg und Wuppertal waren insbesondere Trainer_innen und Übungsleiter_innen, Institutionen der Eingliederungshilfe, deren Mitarbeiter_innen und deren Kund_innen zur Teilnahme aufgerufen. Damit soll ein mehrperspektiver Blick auf das Thema ermöglicht werden.


Namenhafte Rechtsexperten haben sich im Laufe der Studie bereits mit dem Thema „Assistenzleistung“ beschäftigt und eine Empfehlung formuliert, die eine klarere Zuständigkeit und eine bessere Vernetzung der Institutionen in der Behindertenhilfe fordert. „Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben bereits heute schon vielfache Möglichkeiten, Assistenzleistungen in Anspruch zu nehmen. Was uns aber fehlt, sind klare und unmissverständliche Verantwortlichkeiten sowie eindeutige Zuständigkeit der jeweiligen Kostenträger. Hier muss der Gesetzgeber nachlegen“, so die Rechtsexperten. Ende des Jahres stellt FIBS einen wissenschaftlichen Bericht zur Studie öffentlich vor. Für die Praxis entsteht eine Publikation mit einer Handlungsempfehlung. „DASpo“ – Durch Assistenz zu mehr Sport!? wird gefördert von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW.