Das FIBS trägt für vier Vorhaben in zwei Handlungsfeldern des Landesaktionsplans die wissenschaftliche Verantwortung. Die Erarbeitung der Vorhaben zielt deutlich auf ein partizipatives Vorgehen ab. Gemeinsam mit den Sportverbänden, den Sportvereinen und den Betroffenen sollen die Ziele bis Ende 2022 erreicht werden. Dabei steht die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an Sportmöglichkeiten für alle Menschen im Vordergrund.

1. Qualifizierung inklusiv – bestehende Aus- und Fortbildungsangebote zum Thema Inklusion und Sport sichten, auswerten, weiterentwickeln, auf Durchlässigkeit überprüfen und ggfs. neue inklusive Fortbildungsmodule konzipieren und anbieten

Im Vordergrund steht die Sichtung bestehender Aus- und Fortbildungsangebote zum Thema Sport und Inklusion. Außerdem die Prüfung und Sicherstellung verbandsübergreifender Anerkennung von Qualifizierungsmaßnahmen. Folgend sollen bestehende Qualifizierungsmaßnahmen gebündelt und neue Maßnahmen und Module konzipiert und landesweit angeboten werden.
Die Erkenntnisse können somit in den Verbänden einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Inklusion in der Ausbildung von Trainer*innen und Übungsleiter*innen in Zukunft einen höheren Stellenwert einnimmt. Außerdem wird ein Bewusstsein für den gemeinsamen Sport von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung geschaffen. Dies ist mit der Hoffnung verbunden, dass dadurch inklusive Bewegungsangebote in Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen mehr in Anspruch genommen werden. Die gegenseitige Anerkennung von Aus- und Fortbildungsinhalten / -modulen zur Lizensverlängerung bedeutet vor allem für Trainer*innen und Übungsleiter*innen eine große Entlastung.

2. Zugänglichkeit inklusiv – Sporträume barrierefrei gestalten

Das Hauptziel ist die Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit von Sporträumen und die Informationsbereitstellung. Dieses Ziel soll in partizipativer Erarbeitung mit verschiedenen Selbstvertretungen von Menschen mit Beeinträchtigung bis Ende 2022 umgesetzt werden.
Die Normen für barrierefreie Sportstätten sind rechtlich und baulich festgelegt. In der Realität sind viele sportliche Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung jedoch nicht oder nur teilweise erreichbar und nutzbar. Oft ist diese Personengruppe auf die Hilfe anderer angewiesen.
Durch den Abgleich von bereits bestehenden rechtlichen Bestimmungen und Zusammenfassungen entsteht im Projektverlauf eine Checkliste. Diese beinhaltet Vorgaben, mit denen eine eigenständige Benutzung von Sportstätten aller Menschen möglich wird. Die Checkliste wird durch die Mitarbeit von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen partizipativ erweitert und verbessert.

Ansprechpartnerin
Julia Krüger
krueger(at)fi-bs.de
02234 / 93303 733